Empfehlung "Handling von Cookies für Schweizer Websites"

Hier eine kleine Zusammenfassung über Informationen rund um die Datenschutz-Richtlinien für Webseiten in Europa, insbesondere für die Schweiz. Diese Informationen sind nicht vollständig und eine Rechtsgültigkeit kann nicht garantiert werden. Es soll lediglich als Information, eventuell Empfehlung dienen, Stand 10.01.2023.

Ab dem 25. Mai 2018 ist in der EU die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) anwendbar. Mit der DSGVO wird das Datenschutzrecht in der EU vollständig erneuert. Damit soll der Datenschutz innerhalb der EU gestärkt und vereinheitlicht werden.
Die DSGVO hat auch Auswirkungen auf die Verwendung von Cookies auf Websites in der Schweiz. Wer die DSGVO nicht einhält, kann mit empfindlichen Geldstrafen bestraft werden.
Die DSGVO gilt nicht nur in der EU, sondern weltweit für jede Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen in der EU, denen man Dienstleistungen oder Waren anbietet oder deren Verhalten man beobachtet.

In der Folge sind fast alle schweizerischen Websites von der DSGVO betroffen, weil sie ihre Nutzerinnen und Nutzer mittels Webtracking beobachten. So dürfte das Tracking mit Google Analytics weitverbreitet sein und es gibt kaum einen Webserver ohne Auswertung von Logdateien mit IP-Adressen.

Für Cookies und andere Daten, die lokal im Browser der Website-Besucher gespeichert werden, ist auch in der Schweiz die informierte Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich.

Ausnahmsweise ist keine Einwilligung erforderlich, wenn es sich um Daten handelt, die ausschliesslich verwendet werden, um einen Dienst zur Verfügung zu stellen, der vom jeweiligen Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde. Dazu zählen insbesondere Cookies, die technisch notwendig sind, damit sich registrierte Nutzer nicht ständig neu einloggen müssen oder Warenkorb-Cookies in einem Onlineshop. Cookies für Tracking- und Werbe-Dienste fallen üblicherweise nicht unter diese Ausnahme.
Quelle: Blog von Cyon

 

«Opt-In» oder «Opt-Out»
Beim Opt-In wird eine Einwilligung durch ein ausdrückliches aktives Handeln erklärt.
Bei einer Opt-Out-Lösung gilt eine Einwilligung von vornherein als erteilt, wird sozusagen als gegeben unterstellt.


Generell empfehle ich für jede Schweizer-Website ein «Opt-In»

Beispiel:
Auf meiner Website ist das so eingerichtet. Wer die Abfrage nochmals sehen wil... https://webberry.ch/?cookiehint=set

 

Was ist zu tun:

1. Datenschutzerklärung erstellen (Datenschutzgenerator: https://brainbox.swiss/diy/datenschutz-generator-schweiz/)

2. Impressum erstellen (https://brainbox.swiss/diy/impressum-generator-schweiz/)

3. Modul "Opt-In" von REDIM  (https://www.redim.de) installieren und PDF's der oben erwähnten Dokumente verlinken

4. Wenn eine Shop-Lösung oder Formulare integriert sind, eine Checkbox für "AGB, Datenschutzerklärung gelesen" verlinkt integrieren

5. Newsletter - Anmeldungen benötigen ebenfalls einen Link zur Datenschutzerklärung

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei die richtige Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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